
Belastung mit Kanalgasen (zB. H2S) aus dem Gemeindekanal Maria Anzbach
Letzte Aktualisierung der Seite: 13.04.2026, 15:27
Belastungs-Karte:
in der Karte sind alle bisher erreichten Anreiner eingetragen die eine Belastung durch die Kanalgase haben. Achtung: es sind noch nicht alle angesprochen worden.

Seit wir hier wohnen (20 Jahre) nehmen wir das Problem war und versuchen über die Gemeinde eine Behebung zu erwirken.
Unterschriftenliste Betroffener Gemeindemitglieder:
Es gibt dazu auch eine Unterschriftenliste die wir aber aufgrund der DSGVO nicht digitalisieren können. Gerne kann man sie aber bei uns zu Hause einsehen oder wir kommen mit der Liste vorbei.
Folgende Kontakte wurden über das Problem informiert und um Hilfe gebeten:
info@awv-anzbach-laabental.at
michael.weissmann@maria-anzbach.at
office@noegus.a
buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
https://www.anzbach-spoe.at/?page_id=136
buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
https://www.ff-neulengbach.at/
https://feuerwehr-mariaanzbach.at/
office@derkanal.at
office@awegler-reinigung.at
info@rohrzauber.at
office@abfluss-service.a
service@aqendo.at
info@rohrmax.at
pr@strabag.com
office@rohrdienst.at
strass@mayrkanalservice.at
office@alpekanal.at
wien.office@profi-max.at
info@kanalspezialist.at
info@jp-service.at
haustechnikschell@gmail.com
office@hufix.at
office@rohr-doc.at
office@servus.st
office@haubenberger.com
kontakt@abflussrohrclean.at
reklamation.hwd@gmail.com
office@bskanalservice.at
office@rabmer.at
office@kanal-aichinger.at
office@rohrnetzprofis.at
info@fetzel-kanal.at
office@fkm-kanal.at
office@entsorgung-wallner.at
Schell Leopold (WA2) <leopold.schell@noel.gv.at>"Bernhard Martin (WA1)" <martin.bernhard@noel.gv.at>
Kontakte wie Sachverständige, Ingenieurbüros sind hier nicht erfasst.
Belastungsprotokoll:
Hier kann unser Belastungsprotokoll eingesehen werden. Wir laden das Update 1x in der Woche neu hoch.
Stand: 13.04.2026
Anmerkung: Auf Wunsch können Videoaufnahmen zu den H2S Messungen hochgeladen werden. Ein Beispiel ist direkt unter dem Download zu finden.
Gemeinde-Besprechung mit von uns organisiertem Sachverständigen:
Sachverständiger: DI Dr. Kiril Atanasoff-Kardjalieff, https://www.atanasoff.at/
Hier kann das Protokoll zur Besprechung eingesehen werden:
Seit der Besprechung erhalten wir vom Amtsleiter eine wöchentliche Übersicht (Update) zu den Maßnahmen. Wobei dort zu sehen ist dass lediglich das Ca-Nitrat eingebracht wird, was wie bei der Besprechung festgestellt wurde keine wesentliche Verbesserung bringt da keine Steuerung vorhanden ist.
Anzeige bei der BH St.Pölten
Es gibt auch eine Anzeige bei der BH Das Kennzeichen zur Anzeige: PLW2-A-2515/015.
Eingabe Abteilung Siedlungswasserwirtschaft
LAD1-BI-341/099-2026
1. Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz/Informationsfreiheitsgesetz
Der erste Antrag wurde gestellt um Grundlegende Daten inklusive aller Messwerte im Kanalsystem 2025 und einer historischen Übersicht über das seit 44 Jahren bestehende Problem, zum Kanal zu erhalten das Ergebnis hat die Gemeinde hier hinterlegt:
2. Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz/Informationsfreiheitsgesetz
Der zweite Antrag wurde gestellt am 17.01.2026. Mit folgendem Text:
Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz/Informationsfreiheitsgesetz – Maßnahmen zur Behebung der H2S Geruchsbelästigung durch das örtliche Kanalsystem
Sehr geehrte Gemeinde Maria Anzbach,
Da ich anhand der Updates zu den Maßnahmen die Sie mir wöchentlich schicken keinen lösungsorientierten Ansatz erkennen kann um das Problem zu beheben und meine Nachfragen wieder ignoriert werden, stelle ich nun erneut einen Antrag auf Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz/Informationsfreiheitsgesetz. Der H2S Gestank ist unverändert und die gesundheitliche Belastung ist weiterhin vorhanden!
hiermit stelle ich gemäß Auskunftspflichtgesetz/Informationsfreiheitsgesetz einen Antrag auf Auskunft über den Aufgabenbereich der Gemeinde im Zusammenhang mit der seit Jahren bestehenden Geruchsbelästigung durch H2S aus dem Kanalsystem im Bereich Heitzingerstrasse-Höhenstrasse.
Ich ersuche um schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten:
- Welche konkreten Maßnahmen zur Behebung durch das Kanalsystem sind in den kommenden 6 Monaten geplant oder vorgesehen?
- Bitte um Beschreibung der einzelnen Maßnahmen
- Bitte um Angabe des fachlichen bzw. technischen Hintergrunds der jeweiligen Maßnahme
- Welche Unternehmen/Firmen sind oder werden mit diesen Maßnahmen beauftragt?
- sofern bereits vergeben: Name der Firma(n)
- sofern noch nicht vergeben: geplanter Vergabezeitraum
- Welche weiteren Maßnahmen, Bauarbeiten oder Eingriffe sind im gesamten Kanalsystem der Gemeinde in den kommenden 6 Monaten geplant oder vorgesehen?
- Zweck und Begründung der jeweiligen Maßnahme
- grober zeitlicher Rahmen
- Welche Kosten sind für die unter Punkt 1 und 3 genannten Maßnahmen jeweils voraussichtlich veranschlagt?
- sofern nur Schätzungen vorliegen, ersuche ich um diese
- Falls zu einzelnen Punkten noch keine Entscheidungen getroffen wurden, ersuche ich um entsprechende Auskunft, welche Planungsstände aktuell vorliegen und aus welchem Grund noch keine Festlegung erfolgt ist.
Ich ersuche um Übermittlung der Auskunft innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist in schriftlicher Form (per E-Mail ausreichend).
Sollte eine vollständige Beantwortung einzelner Punkte nicht möglich sein, ersuche ich um konkrete Begründung unter Angabe der gesetzlichen Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Antes
Antwortschreiben:
Guten Tag Herr Antes!
Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 17.01.2026, eingelangt bei der Marktgemeinde Maria Anzbach am 19.01.2026, und teile Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 8 Informationsfreiheitsgesetz mit, dass wir die von Ihnen beantragten Informationen wie folgt beantworten:
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Behebung durch das Kanalsystem sind in den kommenden 6 Monaten geplant oder vorgesehen
Es sind folgende Maßnahmen zur Reduzierung der H2S Konzentration beim Übergabeschacht Druckleitung/Freispiegelkanal vorgesehen:
- Versuch der Spülung mit Reinwasser (Brunnenwasser) am Beginn der Druckleitung in Oed. Dafür ist der Aufbau einer provisorischen ca. 100 m im freien Gelände zu verlegenden Wasserleitung mit Feuerwehrschläuchen notwendig. Dies war in den letzten Wochen aufgrund der Witterungsverhältnisse (Frost) nicht möglich, da die Leitung länger als 24 Stunden aufgebaut bleiben muss und ein Auffrieren nicht auszuschließen ist.
Diese Maßnahme soll geeignet sein, den Anteil an H2S durch Verdünnung zu verringern.
- Eine weitere Maßnahme wäre, wenn die Wasserspülung keine oder nicht die gewünschte Wirkung zeigt: Installation eines zusätzlichen Entlüftungsschachtes in einem Bereich, damit das Volumen des Leitungsteils nach Pumpvorgängen selbständig entleert werden kann.
2. Welche Unternehmen/Firmen sind oder werden mit diesen Maßnahmen beauftragt?
- Hier werden noch keine Firmen damit beauftragt, weil diese Maßnahme über unseren Bauhof in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr geschieht. Wenn die Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigt, wird das Ziviltechnikerbüro damit beauftragt, eine endgültige Lösung für eine Wasserspülung zu planen und Angebote für eine Vergabe einzuholen. Vergabezeitraum: 1. Halbjahr 2026. Mit der weiteren Maßnahme der Installation eines Druckschachtes wird ebenfalls, wenn es notwendig wird, das Ziviltechnikerbüro befasst.
3. Welche weiteren Maßnahmen, Bauarbeiten oder Eingriffe sind im gesamten Kanalsystem der Gemeinde in den kommenden 6 Monaten geplant oder vorgesehen?
Im gesamten Kanalsystem sind in den nächsten 6 Monaten keine Maßnahmen, Bauarbeiten oder Eingriffe geplant.
4. Welche Kosten sind für die unter Punkt 1 und 3 genannten Maßnahmen jeweils voraussichtlich veranschlagt?
Für Maßnahmen, die unter Punkt 1 bis 3 fallen, sind rund € 20.000 veranschlagt.
5. Falls zu einzelnen Punkten noch keine Entscheidungen getroffen wurden, ersuche ich um entsprechende Auskunft, welche Planungsstände aktuell vorliegen und aus welchem Grund noch keine Festlegung erfolgt ist:
Entscheidungen können erst getroffen werden, wenn die Versuche Wirkung oder keine Wirkung zeigen. Die Gemeinde ist derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Ziviltechnikerbüro der Hydro-Ingenieure sowie mit der Wasserrechtsbehörde. Sobald Maßnahmen greifen, müssen diese auch mit der Wasserrechtsbehörde abgeklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Johannes Kaufmann
Amtsleiter
Marktgemeinde Maria Anzbach
Marktplatz 6, 3034 Maria Anzbach
UID-Nr.: ATU16256003
Tel.: +43 2772 52481 17
E-Mail: amtsleiter@maria-anzbach.at
Internet: www.maria-anzbach.at
Aktivkohle im Abluft-Filterschacht:
Berechnung vom theoretischen H₂S-Durchbruch (unter idealen Bedingungen):
Anlage: Kanal-/Abluftfilter
Filtermedium: H₂S-imprägnierte Aktivkohle
Füllmenge: 150 kg
Volumenstrom: 200 m³/h
H₂S-Konzentration Rohgas: ca. 20 ppm
Betriebsbedingungen: Winterbetrieb, sehr hohe Luftfeuchte
1. H₂S-Beladung
Eine H₂S-Konzentration von 20 ppm entspricht ca. 28 mg H₂S pro m³ Luft.
Bei einem Volumenstrom von 200 m³/h ergibt sich ein H₂S-Eintrag von:
≈ 5,6 g H₂S pro Stunde
2. Aufnahmekapazität der Aktivkohle
Für H₂S-imprägnierte Aktivkohlen liegt die praxisübliche Aufnahmekapazität bei etwa 8–12 Gew.-%. Unter Annahme eines realistischen Mittelwertes von 10 % ergibt sich:
150 kg × 10 % = ca. 15 kg H₂S (theoretische Gesamtkapazität)
3. Standzeit
Die rechnerische Standzeit bis zur vollständigen Sättigung beträgt:
15.000 g / 5,6 g/h ≈ 2.680 h ≈ 112 Tage (ca. 3,7 Monate)
In der Praxis beginnt der H₂S-Durchbruch jedoch bereits bei ca. 70–80 % der theoretischen Kapazität, bedingt durch Strömungseffekte, ungleichmäßige Beladung und Sicherheitsreserven.
- Praxisübliche sichere Standzeit: ca. 2,5–3 Monate
4. Einfluss der winterlichen, sehr feuchten Witterung
Bei kalter und stark feuchter Abluft kommt es zu:
- Porenverblockung durch Kondensation
- reduzierter effektiver Oberfläche
- ungleichmäßiger Durchströmung des Filterbetts
Erfahrungswerte zeigen, dass sich die nutzbare Standzeit unter solchen Bedingungen um 20–40 % verkürzt.
à Reale Standzeit im vorliegenden Fall: ca. 1,6–2,1 Monate
5. Bewertung
Nach einer Betriebsdauer von über 2 Monaten ist unter den gegebenen Randbedingungen mit einem beginnenden oder bereits erfolgten H₂S-Durchbruch zu rechnen.
Die sichtbare Farbe der Aktivkohle (schwarz) stellt kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Restkapazität bei H₂S-Beladung dar, da die Reaktionsprodukte ebenfalls dunkel sind und optisch keine verlässliche Veränderung zeigen.
Die Aktivkohle wird nicht ausreichend oft getauscht es kommt laufend zu starker Geruchsbelastung aus dem Abluft-Filterschacht. Darum haben wir der Gemeinde diese Berechnung vorgelegt. Es muss oft wochenlang mit der starken zusätzlichen Geruchsbelastung von dort aus gelebt werden.
NÖN Artikel: 28.01.2026
https://www.noen.at/neulengbach/gestank-kanalproblem-wenig-resonanz-von-parteien-506991855
Bearbeitung bei: Wasserrechtsbehörde im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt

Sehr geehrte Frau Kainer, sehr geehrter Herr Antes,
Bezüglich Ihres Schreibens vom 21.1.2026 können wir seitens der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft mitteilen, dass ihr Anliegen aktuell von der zuständigen Wasserrechtsbehörde im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt und dem Amtssachverständigen für Wasserbautechnik von der Abteilung Wasserwirtschaft bearbeitet wird.
Um die Lage fachlich beurteilen und über weitere Maßnahmen beraten zu können, wird unsererseits eine gemeinsame Begehung vor Ort mit dem Amtssachverständigen vorgeschlagen. Die Terminfestlegung dazu erfolgt zeitnah über die Wasserrechtsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
DI Georg Windhofer
--
DI Georg Windhofer
Abteilungsleiter-Stellvertreter
Amt der NÖ Landesregierung
Gruppe Wasser - Abteilung Siedlungswasserwirtschaft
Haus 7a, 5. Stock, Zimmer 7a.508
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Telefon: +43 (0) 2742 / 9005 – 14889
Mobil: +43 (0) 676 / 812 14889
Mail: georg.windhofer@noel.gv.at
Web: https://www.noe.gv.at
https://www.noe.gv.at/datenschutz
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Termin: NÖ Landesregierung, Abt. WA1
Guten Tag!
Seitens des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt. WA1, wurde uns zur Kenntnis gebracht, dass am Montag, 16.03.2026 um 8:30 Uhr im Gemeindeamt Maria Anzbach eine Verhandlung betreffend die Geruchsprobleme in der Kanalisationsanlage im Bereich Höhenstraße stattfindet.
Da Sie als Beschwerdeführer angeführt wurden, ergeht hiermit an Sie die Information mit der Möglichkeit zur Teilnahme an der Verhandlung.
In der Beilage übermitteln wir die Verhandlungsverständigung mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen.
Johannes Kaufmann
Amtsleiter
Marktgemeinde Maria Anzbach
Marktplatz 6, 3034 Maria Anzbach
UID-Nr.: ATU16256003
Tel.: +43 2772 52481 17
E-Mail: amtsleiter@maria-anzbach.at
Internet: www.maria-anzbach.at
Erledigung der Volksanwaltschaft
Sekretariat Volksanwältin Gaby Schwarz
1015 Wien, Singerstraße 17
Tel. 01/51 505/131
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Geschäftsbereich
Volksanwältin Gaby Schwarz
E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at
Tel. +43 1 51505
Kostenlose Service-Nummer 0800 223 223
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien
Prüfung privat Haus Bescheid Gemeinde
Rückmeldung Land NÖ zum Bescheid der Gemeinde:
Von meinem iPhone gesendet
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: "Schell Leopold (WA2)" <leopold.schell@noel.gv.at>
Datum: 28. April 2026 um 16:45:52 MESZ
An: Bernhard Antes <bernhard_antes@yahoo.com>
Kopie: "Bernhard Martin (WA1)" <martin.bernhard@noel.gv.at>
Betreff: AW: [EXTERN] H2S Problem Maria Anzbach
Sehr geehrter Herr Antes,
In der von Ihnen genannten Niederschrift ist es mit darum gegangen, sämtliche mit einer Geruchsentwicklung möglichen Ursachen zu nennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu erörtern.
Nachdem schlechte Gerüche natürlich in Druckkanälen entstehen können, die, wie im konkreten Fall, außerdem noch über Hausanschlusskanäle mit langer Verweildauer des Abwassers angespeist werden, zielen die Maßnahmen einerseits auf eine bestmögliche Lösung der Problematik im Außenbereich ab (die sinnvollste Lösung soll von einem ZT-Büro in einem Konzept erarbeitet und dargestellt werden), aber andererseits sollte man die im Innenbereich allenfalls möglichen Ursachen für eine Geruchsentwicklung ausschließen können.
Es geht daher aus meiner Sicht nicht so sehr um eine Nachbemessung der Innendurchmesser der Abwasserleitung oder Wasserdichtheit und auch nicht um den Nachweis der Festigkeit oder Standsicherheit (wie Sie in Ihrem Schreiben anführen), es geht darum, mögliche Ursachen für eine Geruchsentstehung im Haus zu finden. Darunter ist im Wesentlichen eine Überprüfung des korrekten Einbaus von Geruchsverschlüssen an den erforderlichen Stellen (alle Abläufe von gebrauchtem Wasser wie Toiletten, Waschbecken, Bodenabläufe, etc.), Überdachentlüftungen an vertikalen Abläufen etc. zu verstehen. Außerdem wäre aus meiner Sicht die Möglichkeit der Entstehung von Unterdrücken und einem damit in Zusammenhang stehenden Leersaugen der Geruchsverschlüsse zu untersuchen.
Meine diesbezüglichen Anmerkungen sollen jedoch nur Vorschläge oder Empfehlungen sein, da die rechtliche Zuständigkeit bei Gebäuden bei der Baubehörde liegt und nicht bei der Wasserrechtsbehörde. Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf Ihr Wohnhaus daher durchzuführen sind, liegt im Entscheidungsbereich der Baubehörde (Gemeinde).
Mit freundlichen Grüßen
L. Schell
…………………………………………..……………………………….DI LEOPOLD SCHELL
Referat für Wasserbau,
Schifffahrtstechnik und Gewässerschutz
Amt der NÖ Landesregierung
Gruppe Wasser – Abt. Wasserwirtschaft
Haus 4, 4. Stock, Zimmer 4.411
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Telefon +43 2742 / 9005 - 14279
mailto: leopold.schell@noel.gv.at
www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser.html
www.noe.gv.at/datenschutz
Von: Bernhard Antes <bernhard_antes@yahoo.com>
Gesendet: Montag, 27. April 2026 09:29
An: Schell Leopold (WA2) <leopold.schell@noel.gv.at>
Cc: Manuelakainer <manuelakainer@a1.net>
Betreff: [EXTERN] H2S Problem Maria Anzbach
Sehr geehrter Herr Schell,
Vielen Dank für das Gespräch. Wie telefonisch besprochen, schicke ich Ihnen hier eine Zusammenfassung der derzeitigen Situation.
Wie wir jetzt erfahren haben, gibt es von der Verhandlung die im März stattgefunden hat eine Niederschrift, die uns als Beschwerdeführer nicht übermittelt wurde. Diese wurde erst vergangene Woche auf Nachfrage von Herrn Kaufmann geschickt. Dazu ist festzuhalten, dass in der Niederschrift vermerkt ist, dass in unserem Haus vor allem in den Kellerräumen eine Geruchsbelastung vorhanden ist. Die ist nicht korrekt und wurde von uns auch nicht behauptet. Die größte, messbare Belastung befindet sich im Außenbereich in der Nähe des Kanalanschlusses, wo die Dachentwässerung in den Kanal mündet (20ppm, wie auch per Video dokumentiert). Der H2S Geruch breitet sich in der Regel vom Biofilterschacht der Gemeinde, aus, sobald die Aktivkohle ihre Aufnahmekapazität erreicht hat (die Aktivkohle wurde 2025 im Oktober getauscht und dann erst wieder im Jänner 2026, ein früherer Tausch wurde von der Gemeinde nicht gemacht da "die Aktivkohle ja noch schwarz war"). Danach breitet sich der Geruch auf die Grundstücke aus und wenn dann immer noch keine Aktion erfolgt, ist der Geruch dann auch in den Häusern vorhanden.
In der Niederschrift wird auch eine Überprüfung der Hausentwässerung und der Be-und Entlüftungsanlagen der betroffenen Häuser empfohlen. Daher hat uns die Gemeinde eine Vorschreibung für eine Überprüfung von: Mischsystem, Bemessung der Mindest-Innendurchmesser der Abwasserleitungen, Wasserdichtheit, Gasdichtheit, Lüftung der Entwässerungsanlage und Festigkeit und Standsicherheit nach ÖNORM B 25001 geschickt.
Wir haben bei 28 Firmen wegen so einer Überprüfung angefragt und bisher 18 Antworten bekommen:
Übereinstimmend wurde von den Fachfirmen mitgeteilt, dass die im Bescheid geforderten umfassenden Prüfungen in dieser Form im Bereich von Einfamilienhäusern nicht üblich sind und in der Praxis typischerweise nur bei Industrieanlagen durchgeführt werden.Mehrere Firmen gaben an, dass sie eine derartige Prüfung im privaten Wohnbereich weder anbieten noch durchführen möchten, da dabei ein erhebliches Risiko von Beschädigungen an bestehenden Leitungen und Anlagen besteht.Eine schriftliche Bestätigung dieser Einschätzung wird von den Firmen aus haftungs- und berufsrechtlichen Gründen nicht abgegeben; die Aussagen erfolgten jedoch übereinstimmend im Rahmen telefonischer Auskünfte.Eine Firma erklärte sich grundsätzlich bereit, die geforderten Prüfungen durchzuführen, jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung, dass unser eigener Sachverständiger schriftlich bestätigt, dass diese Prüfung zwingend erforderlich ist und eine Haftung für mögliche Schäden ausgeschlossen wird. Weil sie bei eventuell auftretenden Schäden am Haus dann nicht von uns verklagt werden wollen.Übereinstimmend wurde von den Fachfirmen darauf hingewiesen, dass im Regelfall bei vergleichbaren Problemstellungen (auch bei Geruchsproblemen) eine Kamerabefahrung des Systems durchgeführt wird, welche als fachlich ausreichend und angemessen angesehen wird.Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass bei der im Bescheid geforderten Überprüfung der Leitungsdimensionen zu berücksichtigen ist, dass sich die einschlägigen Normen im Laufe der Zeit eventuell geändert haben und daher der Errichtungszeitpunkt der Anlage maßgeblich ist.Eine Firma hat sich nach Rücksprache mit der Gemeinde bereit erklärt, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Dabei wurde von dieser Firma jedoch ebenfalls hinterfragt, ob die geforderte Prüfung in diesem Umfang tatsächlich erforderlich ist und wir dies nicht doch über den rechtlichen Weg verhindern sollten. Laut dieser Firma würde die Durchführung der Prüfung einen erheblichen Aufwand bedeuten (geschätzte Dauer: 4 bis max 7 Tage). Als erster Schritt wäre eine Reinigung und Kamerabefahrung erforderlich, auf deren Basis in Verbindung mit den vorhandenen Hausplänen ein konkretes Angebot erstellt werden kann. Die voraussichtlichen Kosten für eine solche umfassende Prüfung wurde grob mit etwa EUR 7.000 bis EUR 13.000 angegeben (~1800 euro pro Tag).Im Zuge der Einholung von Auskünften hat eine der kontaktierten Fachfirmen nach eigener Angabe zusätzlich eine rechtliche Einschätzung eingeholt. Auf Basis dieser internen Prüfung wurde uns ausdrücklich empfohlen, den vorliegenden Bescheid rechtlich überprüfen zu lassen. Die Firma begründete dies damit, dass die geforderten Maßnahmen aus fachlicher Sicht nicht als angemessen angesehen werden und deren Durchführung im Bereich eines Einfamilienhauses nicht empfohlen werden kann. Sie können diese Prüfung technisch anbieten aber nicht bei unserem Einfamilienhaus. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Firma aus fachlichen, ethischen und haftungsrechtlichen Gründen nicht bereit ist, die im Bescheid geforderten umfassenden Prüfungen an unserem Wohnhaus durchzuführen.Weitere Aussage: Finger weg! Auf keinen Fall machen lassen – wenn nicht gleich was kaputt ist- wird irgendwann in der Zukunft ein Folgeschaden auftreten. Unbedingt rechtlich dagegen vorgehen. Das so nicht akzeptieren.Eine Firma wollte erst ein Angebot erstellen, als klar war, dass es sich um ein fertiggestelltes Wohnhaus handelt wurde die Angebotserstellung gestoppt und nur ein Angebot für eine Kamerabefahrung erstellt da der Rest weder angemessen noch als sicher für das System angesehen wird.Mehrere Fachfirmen haben darüber hinaus ausdrücklich empfohlen, den Bescheid rechtlich überprüfen zu lassen, da aus fachlicher Sicht eine Kamerabefahrung als angemessene und übliche Maßnahme angesehen wird.Weiters wurde die Vorschreibung nur an uns geschickt. Es gibt eine Unterschriftenliste, die die Belastung in 6 Häusern, beginnend oberhalb des Biofilterschachtes und dann entlang der Heitzinger Strasse hinunter dokumentiert.
Wir sind natürlich bereit die Behebung des Problems zu unterstützen und sind auch bereit, wie von den Firmen empfohlen, eine Kamerabefahrung des Abwassersystems und der Strangentlüftung zu machen. Eine Überprüfung mit Kosten von über 10000€ wo wir für 1-2 Wochen ausziehen müssen da alles demontiert werden muss, und einer hohen Wahrscheinlichkeit der Beschädigung unseres Hauses, sehen wir als nicht angemessen und werden hier auch entsprechende Rechtsmittel einbringen.
Bitte besprechen Sie das Thema nochmal mit dem zuständigen Juristen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit das ganze vernünftig zu lösen.
Danke und beste Grüße,
Bernhard Antes
